Das 2021 verabschiedete Lieferkettengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, in ihrer Lieferkette Verantwortung für die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards zu übernehmen. Die Handreichung diskutiert, wie freiwillige Standards und Zertifizierungen funktionieren und welche Rolle sie bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes spielen können. Insbesondere wird beleuchtet, inwieweit sie eine Nachweisfunktion für die gesetzlich geforderten Sorgfaltspflichten erfüllen können.
Stichwörter: Wirtschaft, Menschenrechte, BAFA, Transparenz, Sorgfaltspflicht