„Schon bei der Erarbeitung des Aktionsplans hatte die Bundesregierung keinen Mut zu verbindlichen Menschenrechtsauflagen für Unternehmen aufgebracht“, erklärt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Die gleiche Mutlosigkeit kennzeichnet leider auch die Umsetzung dieses ohnehin schwachen Aktionsplans.“ Gemeinsam fordern die Verbände die Bundesregierung auf, Unternehmen bis 2020 gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte im Ausland zu verpflichten.
Laut Aktionsplan will die Bundesregierung nur dann gesetzlich tätig werden, wenn sich bis 2020 weniger als die Hälfte großer Unternehmen zu den Menschenrechten bekennen, entsprechende Risiken untersuchen sowie Vorbeugemaßnahmen ergreifen. „Diese Quote ist völlig willkürlich gewählt“, erklärt Dr. Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Gerade für die Unternehmen, die die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nicht beachten, brauchen wir eine gesetzliche Regelung am dringendsten.“ Problematisch sei in vielen Punkten auch der Ansatz, mit dem Ernst & Young im Auftrag der Bundesregierung die menschenrechtliche Sorgfalt der Unternehmen bis 2020 überprüfen solle. „Die Wirksamkeit der von den Unternehmen eingerichteten Verfahren bleibt bei der Untersuchung außen vor und kann aufgrund der strikten Anonymität der Unternehmen von Dritten nicht überprüft werden. Die Aussagekraft der Studie ist damit sehr fraglich.“ Bornhorst begrüßt daher, dass Entwicklungsminister Müller in den Medien Offenheit für ein Gesetz signalisiert hat.
Laut Halbzeitbilanz der Verbände hat die Bundesregierung auch in der Handelspolitik, bei der öffentlichen Vergabe und in der Außenwirtschaftsförderung in den vergangenen zwei Jahren allenfalls „Trippelschritte“ unternommen, um die Menschenrechte stärker zu berücksichtigen. „Noch im Mai 2017 hat die Bundesregierung eine Hermesbürgschaft für ein Gasprojekt auf der Yamal-Halbinsel im Norden Russlands bewilligt, obwohl dadurch die Lebensgrundlagen indigener Rentierzüchter*innen akut bedroht werden“, berichtet die CorA-Koordinatorin Heike Drillisch. Ein halbes Jahr zuvor hatte die Bundesregierung im Aktionsplan noch eine intensivere Prüfung menschenrechtlicher Risiken bei solchen Projekten zugesagt. „Es reicht nicht, die Risiken bloß zu identifizieren. Bei akuter Gefahr muss die Bundesregierung den Menschenrechten Vorrang geben und Exportförderungsanträge deutscher Unternehmen ablehnen.“
Dass ein deutsches Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt notwendig ist, zeigt sich auch im aktuellen Verfahren gegen KiK: Im Jahr 2012 kamen bei dem Brand in der pakistanischen Textilfabrik des KiK-Zulieferers Ali Enterprise 258 Menschen grausam ums Leben. Das Landgericht Dortmund wendet in diesem Fall pakistanisches Recht an, das die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stärker berücksichtigt als die deutsche Gesetzgebung. „Jetzt fordert KiK die Einstellung des Verfahrens und beruft sich auf die knappen Verjährungsfristen im pakistanischen Recht“, erklärt Dr. Julia Duchrow für das Forum Menschenrechte. „Deutschland muss eine eigene Rechtsgrundlage schaffen, in der die Pflichten der Unternehmen und die Rechte der Betroffenen klar definiert werden. Das würde für die Betroffenen wie auch für die Unternehmen die dringend notwendige Rechtssicherheit schaffen.“
Die Halbzeitbilanz zum Nationalen Aktionsplan finden Sie unter: https://venro.org/publikationen/detail/zwei-jahre-nationaler-aktionsplan-fuer-wirtschaft-und-menschenrechte-eine-magere-halbzeitbilanz/
Die Stellungnahme zum Monitoring finden Sie unter: https://venro.org/publikationen/detail/stellungnahme-zum-monitoring-der-menschenrechtlichen-sorgfalt-deutscher-unternehmen/
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Armin Paasch: armin.paasch(at)misereor.de, Tel. 0241 – 442 515
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Heike Drillisch: heike.drillisch(at)cora-netz.de, Tel. 030 – 2888 356 989
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Nora Neye: Nora.Neye(at)dgb.de, Tel. 030 – 240 60 212
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Cornelia Heydenreich: heydenreich(at)germanwatch.org, Tel. 030 – 2888 356 4