Kinderrechte

In vielen Entwicklungsländern bilden Kinder und Jugendliche die Mehrheit der Bevölkerung. Armut, schwache Regierungsstrukturen, aber auch Diskriminierung und Benachteiligung hindern sie daran, ihre Rechte wahrzunehmen und den Kreislauf von Kinderarmut zu durchbrechen. Es ist eine wichtige Aufgabe der Entwicklungszusammenarbeit, die Beteiligung von Kindern zu ermöglichen, ihre Rechte zu stärken und Kinder vor möglichen Gefährdungen zu schützen.

Arbeitsschwerpunkte

Die AG Kinderrechte begleitet das BMZ mit ihren engagierten Mitgliedern kritisch-konstruktiv bei zentralen Prozessen. So bringt sich die AG in den kommenden Monaten weiterhin mit ihrer Expertise bei der Umsetzung des Reformprozesses BMZ 2030 ein, insbesondere im Hinblick auf den Konsultationsprozess zum Qualitätsmerkmal „Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung und Inklusion“.

Zudem will die AG den Fachaustausch zwischen den Mitgliedern fördern. Schwerpunkte sind dabei Beschwerdemechanismen und Partizipation von Kindern und Jugendlichen in den eigenen Institutionen, in Auslandsprojekten und im Safeguarding. Die AG trifft sich in der Regel drei Mal pro Jahr.

Hier finden Sie die Microsite "Kindesschutz konkret", die Sie mit praktischen Hinweisen bei der Erarbeitung und Einführung einer Kindesschutz-Policy unterstützt.

 

Microsite "Kindesschutz konkret"

 

Weitere Informationen zur AG finden Sie im internen Bereich.

Kontakt

Bodo von Borries
Bereichsleiter
+49 152 08659912

AG-Sprecher_innen

Judy Müller-Goldenstedt
Kindernothilfe
Dr. Christian Neusser
SOS-Kinderdörfer weltweit

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