Der Zwischenbericht zur zweiten und entscheidenden Erhebung des Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte in der Erhebungsphase 2020 (dritter Zwischenbericht) kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Nur 12,8 bis 16,5 % der deutschen Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden erfüllen aktuell die Anforderungen des NAP. Das Ergebnis ist in dieser Deutlichkeit aus mehreren Gründen frappierend.
Stichwörter: UNLP, Sorgfaltspflichten, Vereinte Nationen, Lieferkette, Unternehmensverantwortung, Risikoanalyse