26.02.2020

Attac-Urteil: Zügige Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist überfällig

Das Hessische Finanzgericht hat die Klage von Attac zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit in seinem heutigen Urteil abgewiesen, aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Damit setzt sich die jahrelange Rechtsunsicherheit für gemeinnützige Organisationen fort, kritisiert der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO).

„Bundesfinanzminister Olaf Scholz darf die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts nun nicht weiter auf die lange Bank schieben“, erklärt Mathias Mogge, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Die Politik muss endlich Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen schaffen."

VENRO fordert die Bundesregierung auf, durch eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts unverzüglich einen sicheren Rechtsrahmen für die politische Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen zu schaffen. Ziele, für die sich Nichtregierungsorganisationen zum Wohle der Allgemeinheit engagieren, wie die Einhaltung der Menschenrechte oder eine gerechte Globalisierung, müssen als gemeinnützige Zwecke anerkannt werden.

Dem politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen sind seit der Entscheidung des Bundesfinanzhofs von vor einem Jahr enge Grenzen gesetzt. „Seit Jahren beobachten wir mit Sorge, dass zivilgesellschaftliche Stimmen weltweit in immer mehr Staaten diskreditiert, unterdrückt oder ganz zum Schweigen gebracht werden. Deutschland sollte daher mit gutem Beispiel vorangehen und zivilgesellschaftliches Engagement stärken“, unterstreicht Mogge.

Zum Download:
VENRO-Stellungnahme zur Reform des Gemeinnützigkeitsrechts (PDF)

 

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