„Wir begrüßen es sehr, dass der Rechtsausschuss in seinem Vorschlag eine stärkere Einbindung von Betroffenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Erstellung von Risikoanalysen und Aktionsplänen von Unternehmen einfordert, als es die Kommission in ihrem Vorschlag vorsieht“, so Schaub. „Wir begrüßen auch, dass Unternehmen ihre Verantwortung, menschenrechtliche und ökologische Mindeststandards entlang ihrer Wertschöpfungsketten einzuhalten, nicht an ihre Zulieferer abwälzen dürfen. Sie müssen ihre Zulieferer dabei unterstützen, die Standards umzusetzen, und durch eine faire Einkaufspolitik die Zahlung existenzsichernder Löhne ermöglichen.“
Kritisch sieht VENRO, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben für eine faire Beweislastverteilung zwischen Unternehmen und Betroffenen in Zivilverfahren vorsieht. „Damit bleibt es für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen weiterhin sehr schwierig, gegenüber den dafür verantwortlichen Unternehmen in der EU Schadensersatz einzuklagen“, moniert Schaub.
Ein positives Votum des Parlaments würde den Weg frei machen für die Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, die bereits im letzten Jahr ihre jeweiligen Vorschläge zum Lieferkettengesetz beschlossen hatten. Grundlage der Plenumsabstimmung am 1. Juni ist ein Kompromissvorschlag des Rechtsausschusses.