26.07.2016

Menschenrechte vor Profit

Berlin, 26.07.2016 – Anlässlich eines Treffens der Staatssekretäre in Berlin am kommenden Donnerstag fordert VENRO Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, Menschenrechte vor Profit zu stellen und sich im Rahmen des geplanten Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) für verbindliche Auflagen an Unternehmen einzusetzen.

„Weltweit schuften Millionen Menschen unter unwürdigen Bedingungen für Hungerlöhne, auch für Unternehmen aus Deutschland. Diese Ausbeutung muss beendet werden“, sagt Bernd Bornhorst, Vorstandsvorsitzender von VENRO. „Die Bundeskanzlerin muss deutsche Unternehmen dazu verpflichten, auch im Ausland die Menschenrechte zu achten. Menschenrechte müssen über Profit gestellt werden.“

Im September will die Bundesregierung den NAP verabschieden und damit die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte national umsetzen. Anfang Juni hatten sich die Staatsekretäre der fünf beteiligten Ressorts auf einen Entwurf geeinigt, der hinter den Erwartungen der NRO schon weit zurückfiel. Aus informierten Kreisen verlautet nun, dass das Bundesfinanzministerium diesen Entwurf noch weiter verwässern will.

„Das BMF will aus dem bisherigen Entwurf des NAP offenbar alle Spuren von Verbindlichkeit vollständig tilgen“, so Bornhorst. „Die Verabschiedung eines solchen Aktionsplans wäre eine Blamage für die Bundeskanzlerin – und ein Schlag ins Gesicht von Millionen armer Menschen.“

So lehnt das BMF bereits den Begriff der „menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ ab. Auf Initiative der Bundesregierung hatte der G7-Gipfel in Elmau 2015 die Privatwirtschaft explizit noch „dringend aufgerufen“, ihre menschenrechtliche „Sorgfaltspflicht“ einzuhalten. Die Bundeskanzlerin hatte sich persönlich für das Thema eingesetzt und die Erstellung substanzieller Nationaler Aktions­pläne begrüßt.

Dem Vernehmen nach will das BMF nicht einmal eine „Erwartung“, sondern lediglich eine „Empfehlung“ aussprechen, dass Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung wahrnehmen. Während im Entwurf vom Juni noch angekündigt wurde, dass im Falle einer Missachtung der Sorgfaltspflichten gesetzliche Maßnahmen erwogen werden sollten, lehnt das BMF dies nun kategorisch ab. Überdies stellt das BMF die gesamte Umsetzung unter einen Finanzierungsvorbehalt.

„Das BMF muss beim Treffen der Staatssekretäre diese Blockadehaltung aufgeben und sich konstruktiv für eine Stärkung der Menschenrechte im Wirtschaftsgeschehen einsetzen“, fordert Bornhorst.

VENRO und ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis haben eine gemeinsame Petition zum Thema gestartet, die Sie hier finden: http://venro.org/themen/wirtschaft-und-menschenrechte/

Die PM finden Sie zum Download als PDF hier.

Presseanfragen und Kontakt: Silvan Rehfeld, Tel.: 030 26392299-23, E-Mail: presse(at)venro.org

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