Das 2021 verabschiedete Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards nachzukommen. Allerdings fehlt dem LkSG eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage. Mit diesem Papier zeigen die unterzeichnenden Verbände relevante Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive auf.
Stichworte: Wirtschaft, Menschenrechte, BAFA, Transparenz, Sorgfaltspflicht