Am 19. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Lobbyregistergesetzes verabschiedet.
Für Nichtregierungsorganisationen ergeben sich damit neue – meist bessere - Regelungen für die Veröffentlichung von Spenden. Offensichtlich war die entsprechende politische Arbeit zu diesem Bedarf durch VENRO, das Bündnis für Gemeinnützigkeit und andere Akteure insoweit erfolgreich. Mit der Novelle ergeben sich aber auch weitere Änderungen und neue Verpflichtungen.
Darüber hinaus werden wir zu weiteren aktuellen rechtlichen Veränderungen und Entwicklungen (u.a. die Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters und neue Verpflichtungen zum Hinweisgeberschutz) für Nichtregierungsorganisationen berichten, die 2024 in Kraft treten und einige Hinweise dazu geben.
Gudrun Schattschneider und Jan Wenzel führen durch die Veränderungen im Lobbyregistergesetz und weiteren Gesetzen und laden zum digitalen Austausch über den Umgang der NRO dazu ein.