VENRO-Arbeitsgruppe Förderbedingungen in der Humanitären Hilfe
Nichtregierungsorganisationen (NRO) leisten weltweit einen zentralen Beitrag dazu, Menschenleben zu retten, Not zu lindern und die Eigenverantwortung betroffener Gemeinschaften zu stärken. Sie setzen humanitäre Hilfe professionell und prinzipienbasiert um, häufig mit finanzieller Förderung durch das Auswärtige Amt. Dabei sind sie an umfangreiche rechtliche und administrative Vorgaben gebunden, darunter das deutsche Zuwendungsrecht, die Besonderen Nebenbestimmungen des Auswärtigen Amts sowie die im Dezember 2025 veröffentlichte Förderrichtlinie für humanitäre Hilfe. Viele dieser Regelungen sind jedoch nur eingeschränkt mit den volatilen Kontexten und besonderen operativen Bedingungen vereinbar, unter denen humanitäre Projekte umgesetzt werden.
Gerade in akuten Notsituationen sind Flexibilität, schnelle Mittelverfügbarkeit und die Möglichkeit kontextangepasster Projektanpassungen zentrale Voraussetzungen wirksamer humanitärer Hilfe. Starre Vorgaben, enge Zweckbindungen und umfangreiche Berichtspflichten können die zeitnahe und bedarfsorientierte Umsetzung erheblich erschweren. Gleichzeitig wirken sich wenig angepasste Förderbedingungen unmittelbar auf die Zusammenarbeit mit lokalen und nationalen Partnerorganisationen aus, erschweren gleichberechtigte Partnerschaften und stehen einer stärkeren Lokalisierung humanitärer Hilfe entgegen.
Die Arbeitsgruppe Förderbedingungen in der Humanitären setzt sich daher für eine Verbesserung der Förderbedingungen für NRO ein. Ziel ist eine praxisgerechte Verwaltungsvereinfachung, wie sie auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen ist. Zu diesem Zweck analysiert und diskutiert die AG bestehende Förderbedingungen, erarbeitet konkrete Verbesserungsvorschläge und steht in kontinuierlichen Austausch mit dem Auswärtigen Amt sowie dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Ergänzend fördert die Arbeitsgruppe den internen Erfahrungsaustausch zur Anwendung der Regelungen in der Praxis und bringt sich in übergeordnete Debatten zur Schaffung eines eigenständigen Zuwendungsrechts für Auslandsprojekte ein.
AG-Sprecherinnen