Aufnahmeverfahren

Wir freuen uns über Ihr Interesse für eine (Gast-)Mitgliedschaft bei VENRO!

 

Die Mitgliedschaft in unserem Verband steht grundsätzlich nichtstaatlichen, gemeinnützigen Organisationen offen, die sich in der Entwicklungszusammenarbeit, humanitären Hilfe oder der entwicklungspolitischen Informations-, Bildungs- und Lobbyarbeit engagieren. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

 

Regelungen für eine (Gast-)Mitgliedschaft

Die Regelungen für eine Mitgliedschaft im Verband wurden auf der Mitgliederversammlung am 11. Dezember 2018 verabschiedet.

 

Einhaltung der VENRO-Kodizes und Leitlinien

Organisationen, die eine Verbandsmitgliedschaft anstreben, verpflichten sich zur Einhaltung der in den grundlegenden Dokumenten des Verbandes niedergelegten Positionen. Dazu gehören die Satzung, der Verhaltenskodex "Transparenz, Organisationsführung und Kontrolle", der Kodex "Entwicklungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit" (inkl. Manual), der Kodex zu Kinderrechten, die Leitlinien zur Programmarbeit sowie alle Dokumente, die von der Mitgliederversammlung zukünftig als grundlegend verabschiedet werden.

Die Kodizes und Leitlinien sowie Informationen zu ihrer Umsetzung finden Sie hier.

 

Beiträge für eine Mitgliedschaft

Sie sind sich noch nicht sicher? Wer Mitglied bei VENRO werden möchte, muss nicht sofort Vollmitglied werden, sondern kann sich auch erst für eine Gastmitgliedschaft entscheiden. Weitere Informationen zu einer Gast- und Vollmitgliedschaft senden wir Ihnen gerne zu (sekretariat(at)venro.org). Sie können uns auch anrufen: 030 26 39 299-10.


Downloads:

VENRO-Bemessungsgrundlage Beiträge
VENRO-Beitragstabelle Gastmitglieder
VENRO-Beitragstabelle Vollmitglieder

 

Antrag auf (Gast-)Mitgliedschaft

Bei Interesse an einer Verbandsmitgliedschaft füllen Sie bitte den Antrag auf (Gast-)Mitgliedschaft sowie die der Struktur Ihrer Organisation entsprechende Umfrage (Umfrage für Vereine mit ehrenamtlichem Vorstand, Umfrage für Vereine mit hauptamtlichem Vorstand, Umfrage für Stiftungen und gGmbHs) aus. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte mit der Umfrage und den erforderlichen Dokumenten an das VENRO-Sekretariat. Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen finden Sie im Antragsformular.

 

Sollten Sie Fragen zum Aufnahmeverfahren haben, kontaktieren Sie uns gerne (sekretariat(at)venro.org).

 

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

sekretariat(at)venro.org

oder per Telefon 030 26 39 299-10